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Digitale Übermittlung Ihrer Daten

Übermitteln Sie uns Ihrer Daten im Zusammenhang mit einer möglichen An-, Abmeldung von einem oder mehrerer Dienstnehmer.

Sofern Sie Dienstnehmer außerhalb unserer Bürozeiten anmelden müssen, ist es erforderlich, dass Sie eine Mindestangabenmeldung bei der Gebietskrankenkasse (GKK) vornehmen.

  • Rufen Sie die Telefonnummer 05 / 780760 an.
  • Geben Sie Ihre Dienstgeberkontonummer bekannt.
  • Übermittel Sie:
    • Name des Mitarbeiters
    • Sozialversicherungsnummer oder das Geburtsdatum
    • Ort der Beschäftigung
    • Tag der Beschäftigungsaufnahme (Achtung: Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bereits angemeldet sein!)

Nun haben Sie sieben Tage Zeit, eine Vollmeldung zu erstatten. Wir empfehlen Ihnen uns prompt, über die erfolgte Mindestmeldung zu informieren.

Bitte beachten Sie, dass bei Unterlassung von Meldungen, Mindestmeldungen oder Vollmeldungen mit Strafen der Behörden zu rechnen ist.

Herr Otti und Team werden nach Erhalt aller relevanten Daten bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (GKK) eine Vollmeldung vornehmen.

Wichtige Infos zur Anmeldung!

Dienstnehmer müssen noch vor Arbeitsantritt – auch bei nur fallweiser Beschäftigung – beim zuständigen Sozialversicherungsträger (Gebietskrankenkasse) angemeldet werden.

Beachten Sie, dass Dienstnehmer erst ab dem Zeitpunkt bei Ihnen arbeiten dürfen, ab dem diese beim zuständigen Sozialversicherungsträger angemeldet wurden. Dies ist frühestens dann der Fall, wenn Sie von uns schriftlich eine Meldebestätigung der Gebietskrankenkasse erhalten haben.

Sofern uns Ihre Nachricht außerhalb unserer Geschäftszeiten erreicht oder aber Sie von uns aus welchem Grunde auch immer keine Anmeldebestätigung erhalten, dann dürfen diese Personen in Ihrem Betrieb auch nicht arbeiten!

Wichtige Infos zur Selbstanmeldung!

Sie haben optional die Möglichkeit selbst Ihre Anmeldeverpflichtung mittels einer Mindestangaben- Meldung zu erfüllen:

Mindestangaben sind:

  • Dienstgeberkontonummer
  • Name des Dienstnehmers
  • Versicherungsnummer
  • Geburtsdatum der beschäftigten Person
  • Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme

Die Mindestangaben-Meldung vor Arbeitsantritt kann per ELDA online erfasst werden oder kann telefonisch oder per Telefax erfolgen. Wenn kein Faxgerät verfügbar ist (und nur dann) können Sie Mindestangaben-Meldung telefonisch erledigen, diese müssen bestens dokumentieren werden (Datum, Uhrzeit, mit wem gesprochen wurde und Nummer der Meldung).

Innerhalb von sieben Tagen ab Beginn der Tätigkeitsaufnahme sind die noch fehlenden Angaben zu melden, anderenfalls ein Verstoß gegen die Meldebestimmungen vorliegt.

Geprüft werden diese Anmeldungen durch die Prüforgane des Bundes (Finanzpolizei) oder die Sozialversicherung. Liegt keine korrekte Anmeldung vor, kommt es zu einer Anzeige mit empfindlichen Geldstrafen!