Seit 1995 ist Herr Roland Otti, Bakk. aus Klagenfurt im Bereich Finanzdienstleistung, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Bilanzierung sowie Unternehmensberatung tätig.
Die Interessenschwerpunkte lagen bereits während dem Studium der angewandten Betriebswirtschaft, in den Bereichen Rechnungslegung, Steuerrecht und Controlling.
Sein Know-How umfasst durch zusätzliche Ausbildungen die Gebiete Personalverrechnung, Bilanzbuchhaltung und Steuerberatung.
Durch ausnahmslos persönliche Betreuung, von Herrn Roland Otti, wird Ihr Unternehmen individuell beraten und erfolgsorientiert begleitet.
Bonus
So profitieren Sie von unseren Leistungen
Förderung für Neugründer100%
Mit einer Neugründung eröffnet sich oft ein unbekanntes Problemfeld, hinsichtlich der zu erledigenden Behördenwege und mangelnder Unternehmensplanung. In diesem turbulenten Umfeld benötigen Sie individuelle Strategien, um Ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen. Unser innovationsfreudiges Unternehmen bietet Ihnen eine beständige Beratung und ein zielorientiertes Handeln. Um Ihnen zum Erfolg zu verhelfen, schenken wir Ihnen eine Erstberatung bei Herrn Roland Otti, um erste Schritte zum klären.
Nach vollständiger Sichtung Ihrer Unterlagen durch unser Steuerberatungsunternehmen, können wir den Arbeitsaufwand und damit auch das Honorar gut einschätzen.
Willkommensbonus für Umsteiger100%
Sie wollen Ihr Unternehmen optimieren und zu einer wirtschaftlichen Größe entwickeln? Dann ist der Willkommensbonus von OTTI Steuerberatung in Klagenfurt eine Interessante Option für Sie. Ausgenommen Neugründer.
Kontaktieren Sie uns, wir rufen zurück
Fragen
Kontaktieren Sie uns, wir rufen zurück
Herzlichen Dank! Ihr Anfrage wurde an uns übertragen, wir werden uns so rasch als möglich bei Ihnen melden.
Nutzen Sie unseren Umstiegsbonus, Fragen Sie danach.
Eine Registrierkasse ist verpflichtend sobald in einem Jahr der Umsatz von 15.000,- Euro gesamt und davon auch 7.500,- bar eingenommen wurde. Das heißt, wenn sobald die letzte dieser Grenzen überschritten wurde. Eine Registrierkasse ist dann ab dem 4. Monat das dem Monat der Überschreitung folgt verpflichtend. Als Barumsätze zählen auch Zahlungen mit Kredit- oder Bankomatkarte und mit Gutscheinen.
Ab 1. April 2017 müssen Registrierkassen über eine Sicherheitseinrichtung verfügen, damit die Manipulationssicherheit der Kasse gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist in Zukunft ein maschinenlesbarer Code auf jedem Kassenbeleg aufgedruckt (QR-Code).
Dazu ist es erforderlich ein Zertifikat zu erwerben und mit der Kasse zu verbinden (zB. Zertifikat auf Chipkarte und Kartenleser oder Zertifikat auf USB Stick). Sowohl die Kasse als auch das Zertifikat müssen vor dem 1. April 2017 beim Finanzamt registriert werden.
Nein, von der Registrierkasse sind bis 1. April 2017 nur die Daten der Kasse und ein Sicherheitszertifikat zu registrieren. Eine direkte oder dauerhafte (Online-)Verbindung der Kasse mit dem Finanzamt gibt es nicht.
Wer in Österreich freiwillig zur unbeschränkten Steuerpflicht optiert, muss auch ausländische Einkünfte bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigen. Das entschied das Bundesfinanzgericht (BFG) – eine endgültige Klärung durch den Verwaltungsgerichtshof steht noch aus.
In Österreich ist die Übertragung von Unternehmen derzeit nur bei Umgründungen und Übertragungen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nicht umsatzsteuerbar. Das Europäische Gericht (EuG) hat diese Rechtslage für problematisch erklärt.
Nachträgliche Korrekturen von Verrechnungspreise im Rahmen von Außenprüfungen werden auch vom Amt für Betrugsbekämpfung auf finanzstrafrechtliche Relevanz geprüft.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) entschied, dass Zahlungen für eine Substanzabgeltung bei einem Immobilien-Fruchtgenussrecht nicht immer steuerlich absetzbar sind.
Pflegerische Kernkompetenzen diplomierter Gesundheits- und Krankenpflegepersonen (DGKP) können als steuerfreie Heilbehandlungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes gelten. Entscheidend ist dabei, dass sowohl die persönlichen Voraussetzungen als auch der konkrete therapeutische Zweck der Leistung erfüllt sind.
Kürzlich hat das Finanzministerium seinen Erlass zu den Zinsanpassungen auf Grundlage des Basiszinssatzes veröffentlicht, der mit 16.9.2026 wirksam wurde. Der neue Basiszinssatz beträgt 2,03%.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Grunderwerbsteuer auf bestimmte Sacheinlagen von Anteilen an grundstücksbesitzenden Gesellschaften gegen EU-Recht verstoßen kann.
Herr Roland Otti und sein Team freuen sich auf Ihren Kontakt.
Wir sind ein in Klagenfurt ansässiges Unternehmen, welches im österreichischen Raum Ihre Klienten vertritt.
Gerne vereinbaren wir ein persönliches, unverbindliches und kostenloses Gespräch.
Diese Website benutzt Cookies. Informationen zu Cookies und ihrer Deaktivierung finden Sie in unseren Cookie-Richtlinien. Durch die Nutzung unserer Internetseite stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.