Keine NoVA bei Oldtimern
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Keine NoVA bei Oldtimern

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei der Lieferung oder der erstmaligen Zulassung von Personenkraftwagen, Motorrädern und Quads in Österreich fällig wird. Davon ausgenommen können Kraftfahrzeuge sein, die als Oldtimer einzustufen sind.

Das neue EU-Umgründungsgesetz
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Das neue EU-Umgründungsgesetz

Durch das EU-Umgründungsgesetz werden die grenzüberschreitende Sitzverlegung, Verschmelzung und Spaltung zur Neugründung neu geregelt. Das innerstaatliche Umgründungssteuergesetz erfährt dadurch aber keine Änderungen.

Pauschalierungsmöglichkeit im Gastgewerbe
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Pauschalierungsmöglichkeit im Gastgewerbe

Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreiber eines Gastgewerbes ihre steuerpflichtigen Einkünfte pauschal nach Maßgabe der Gastgewerbepauschalierungsverordnung ermitteln. Ob die Anwendung der Pauschalierung steuerrechtlich vorteilhaft ist, ist im Einzelfall zu prüfen.