„Abhängigkeit von diversen Nebenumsätzen im Gastgewerbe“ – was bedeutet dies? PDF Drucken
Samstag, den 04. Oktober 2008 um 09:44 Uhr

Bei entsprechendem Datenvolumen zum Beispiel durch eine Bonierkasse kann das Finanzamt über den gesamten Prüfungszeitraum sehr vieles feststellen! Ein Gast bestellt das Essen, gleichzeitig bestellt dieser in der Regel auch sein Getränk dazu. Nach einer gewissen Zeit gibt es Tee oder Kaffee oder auch Spirituosen und womöglich Tabakwaren. Durch die Boniermaschine kann dies zeitlich gut nachvollzogen werden. Es besteht für das Finanzamt sogar die Möglichkeit hier spezielle Diagramme anzufertigen – und nicht nur für einen Tag oder eine Woche, sondern bis zu drei Jahre rückwirkend und noch länger. Durch ein Nachbonieren, durch zeitliche Ausreißer oder aber nicht nachvollziehbare Bonierungen kann man recht schnell in Erklärungsnot geraten. Durch eine Zeitreihe kann der Prüfer auch Ihre Wareneinkäufe zu den genannten Tagen und Wochen ermitteln. Wehe, hier liegen Ungereimtheiten vor und Ihr Lagerbestand ist womöglich mal größer als Ihr Lagerraum fassen kann. Vergessen Sie auch nicht, dass durch Bonierkassen oder Boniermaschinen die Gebietskrankenkasse die Öffnungszeiten und die Feiertagsarbeiten sehr gut überprüfen kann. Auch sollten Sie nicht außer Acht lassen, dass nicht mehr Mitarbeiter Ihre Kasse bedienen sollten, als an diesem Tag durch die geführten Stundenaufzeichnungen vorhanden waren. Sie könnten leicht in den Verdacht geraten Schwarzarbeiter beschäftigt zu haben.

Sie möchten mehr Informationen zu diesem Thema erfahren, kein Problem Ihr Steuerberater oder Otti und Partner OG, Unternehmensberatungs- und Bilanzbuchhaltungsgesellschaft in Klagenfurt, Bahnhofstraße 22 stehen Ihnen gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.

 
Otti & Partner Klagenfurt Kärnten