Steuerrecht für Lesben und Schwule PDF Drucken
Donnerstag, den 24. April 2008 um 11:56 Uhr
Steuerrechtlich bestehen für Lesben und Schwule vor allem auf drei Gebieten Unterschiede zu heterosexuellen Paaren bzw. Ehegatten. Diese Unterschiede bestehen derzeit vor allem im

  • Einkommensteuerrecht
  • Grunderwerbsteuerrecht
  • Schenkungssteuerrecht


Der EuGH ordnete am 1. April 2008 Gleichbehandlung von Lebenspartnerschaften und Ehe an. Eine Änderung des Steuerrechtes in Österreich zu Gunsten Lesben und Schwulen also kurzum Lebenspartnerschaften ist daher nur mehr eine Frage der Zeit.


Sie haben noch weitere Fragen, dann wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, denn Steuerberater, Buchhalter oder Otti & Partner aus Klagenfurt insbesondere Herr Erich Krammer können Ihnen gerne weitere Informationen zukommen lassen. Otti & Partner ist ein regional ansässiges Unternehmen aus dem Raum Kärnten, Klagenfurt mit dem Firmensitz in der Bahnhofstraße 22, Ecke Lidmanskygasse. Uns sind keine Fragen von Lesben und Schwulen in Steuerangelegenheiten unangenehm. Otti & Partner bezeichnet sich als gayfriendly.

 
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