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Samstag, den 29. März 2008 um 16:49 Uhr |
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Teilzeitbeschäftigte, die mehr als das vereinbarte Stundenausmaß arbeiten, können dem Betrieb seit 01.01.2008 teuer werden. Mitarbeiter erhalten für die geleisteten Mehrstunden welche über der Vereinbarung liegen einen Zuschlag von 25 %. Die Mehrstunden sind in der Regel nur dann nicht zuschlagspflichtig, wenn sie auf Basis einer Vereinbarung innerhalb eines Kalendervierteljahres durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden. Kalkulieren Sie im Vorfeld, ob Ihnen eine Vollzeitbeschäftigung billiger kommen kann!
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