Teilzeitbeschäftigung PDF Drucken
Samstag, den 29. März 2008 um 16:49 Uhr
Teilzeitbeschäftigte, die mehr als das vereinbarte Stundenausmaß arbeiten, können dem Betrieb seit 01.01.2008 teuer werden.

Mitarbeiter erhalten für die geleisteten Mehrstunden welche über der Vereinbarung liegen einen Zuschlag von 25 %. Die Mehrstunden sind in der Regel nur dann nicht zuschlagspflichtig, wenn sie auf Basis einer Vereinbarung innerhalb eines Kalendervierteljahres durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden. Kalkulieren Sie im Vorfeld, ob Ihnen eine Vollzeitbeschäftigung billiger kommen kann!

 
Otti & Partner Klagenfurt Kärnten