Fahrtenbuch über Exceltabelle PDF Drucken
Samstag, den 29. März 2008 um 16:47 Uhr
Laut Finanzamt muss für jede betriebliche Fahrt Datum, Zeit, Ausgangs- und Zielpunkt, Zweck der Fahrt, Kilometerstand vor und nach der Fahrt sowie die gefahrenen Kilometer aufgezeichnet werden. Private Fahrten sind auch in das Fahrtenbuch inkl. der gefahrenen Kilometer aufzunehmen. Bei Privatfahrten müssen Sie aber keine Daten bekannt geben. Lediglich die gefahrenen Kilometer sind entsprechend aufzuzeichnen.

Das nachträgliche erfassen ihrer Fahrten im Rahmen einer Excel-Tabelle ist nicht erlaubt. Das Finanzamt anerkennt solch geführte Aufzeichnungen nicht, da in Excel nachträglich Änderungen vorgenommen werden können.

 
Otti & Partner Klagenfurt Kärnten