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Montag, den 24. März 2008 um 22:01 Uhr |
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Die Aufbewahrungspflicht für alle relevanten Betriebsbücher, Belege und Geschäftspapiere beläuft sich auf mindestens sieben Jahre. Aufzeichnungen und Unterlagen die Grundstücke betreffen, sind bis zu 22 Jahre aufbewahrungspflichtig. Diese Fristen verlängert sich, wenn bei anhängigen Verfahren diese Unterlagen von Bedeutung sind. Es besteht aber die Möglichkeit diese Unterlagen auf elektronischem Wege zu archivieren sofern die inhaltsgleiche vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist.
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