Zu Recht oder zu Unrecht im Krankenstand?! PDF Drucken
Freitag, den 02. April 2010 um 11:45 Uhr

Hatten Sie schon mal mit Krankenstandsmissbrauch zu tun?

Ein Krankenstand ist dazu da, sich auszukurieren. Durch die Genesung soll der Mitarbeiter die volle Arbeitsleistung wieder erbringen können. Hatten Sie als Arbeitgeber auch schon die Befürchtung, dass ihre Mitarbeiter den Krankenstand missbrauchen?

Immer einfallsreicher werden die Methoden, mit denen Dienstnehmer versuchen, eine Krankheitsbestätigung vom Hausarzt zu bekommen. Oft wird Missbrauch betrieben, um auf eine ausgesprochene Kündigung mit einer Protestreaktion zu reagieren oder damit ein nicht gewährter Urlaub doch konsumiert werden kann.


Pflichten nachkommen
Der Arbeitnehmer hat aber seine Pflichten zu erfüllen: Wird ein Arbeitnehmer krank, so muss er seinem Arbeitgeber prompt und ohne Aufforderung des Arbeitgebers mitteilen, dass er nicht zur Arbeit erscheinen kann. Auf Verlangen des Arbeitgebers muss er eine Arbeitsunfähigkeitsbestätigung vorlegen. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach, verliert er für die Dauer der Säumnis seinen Entgeltfortzahlungsanspruch.


Zweifel der Dienstnehmer
Sehr oft zweifeln viele Arbeitgeber daran, dass die krankgeschriebenen Mitarbeiter tatsächlich krank sind oder sich zumindest so verhalten, wie sie es in einem Krankenstand tun sollten.


Entlassung gerechtfertigt?
Eine leichtfertige Entlassung auszusprechen kann mit schwerwiegenden Folgen für den Arbeitgeber verbunden sein. Sie als Arbeitgeber sind immer beweispflichtig. Sie als Arbeitgeber müssen das Nichtvorliegen des Krankenstandes oder das genesungsbeeinträchtigende Verhalten nachweisen können. Diese Nachweise müssen so erfolgen, dass auch bei möglichen Gerichtsverfahren gegenüber dem Gericht entsprechende Beweise vorgelegt werden können. Gelingt Ihnen die Beweislast vor Gericht nicht, so wird die Entlassung als ungerechtfertigt gewertet und sind daran teure Zahlungen wie Kündigungsentschädigung etc. geknüpft.


Chancen vor Gericht
Mit den jeweiligen Arzt (Hausarzt) vor Gericht über die Notwendigkeit der Krankschreibung zu diskutieren ist ein aussichtslos Unterfangen. Sie können lediglich ihrem Mitarbeiter im Krankenstand ein Fehlverhalten nachweisen, um eine realistische Chance in einem Gerichtsverfahren zu haben.

Gerechtfertigt und ungerechtfertigt
Gerechtfertigt sind Entlassungen bei schwerwiegendem Fehlverhalten im Krankenstand. Was das Gericht als schwerwiegendes Fehlverhalten wertet ist schwer zu beantworten. In jedem Fall raten wir, wenden Sie sich an die Wirtschaftskammer oder an Ihren Rechtsanwalt. Nur dort erhalten Sie Auskünfte die Ihnen helfen die Chancen zu erhöhen ein mögliches Verfahren vor Gericht zu gewinnen.

Weitere Details erhalten Sie von Otti & Partner aus Klagenfurt Unternehmensberatungs- und Bilanzbuchhaltungsgesellschaft oder Ihrem Steuerberater der Sie sicherlich gerne in einem persönlichen Gespräch informiert. Otti & Partner insbesondere Herr Roland Otti und Herr Erich Krammer freuen sich auf einen Anruf oder Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten in Klagenfurt in der Bahnhofstraße 22. Telefonisch erreichen Sie Herrn Roland Otti oder Herrn Erich Krammer unter 0463/318522.

 
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