Rauch-Beratung für Betriebe PDF Drucken
Freitag, den 02. April 2010 um 11:42 Uhr

Die Tabakgesetznovelle gilt bereits seit 2009, aber noch immer gibt es viele Fragen zum Nichtraucherschutz.

Wenn Sie sich nicht auskennen, so nutzen sie den Service der Wirtschaftkammer-Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie. Auf Wunsch begutachten Bauexperten die Räumlichkeiten vor Ort und geben Tips zur Umsetzung des Nichtraucherschutzes.


Strafe trotz Übergangsregelung
Betriebe, welche in die Übergangsregelung fallen und dennoch eine Strafverfügung erhalten haben, sollten sich bei der Wirtschaftkammer melden. Die Wirtschaftkammer wird Sie in dieser Angelegenheit entsprechend unterstützen. Melden Sie sich dabei rasch bei der Kammer, da die Einspruchsfrist nur zwei Wochen beträgt!

Weitere Details erhalten Sie von Otti & Partner aus Klagenfurt, Unternehmensberatungs- und Bilanzbuchhaltungsgesellschaft oder Ihrem Steuerberater der Sie sicherlich gerne in einem persönlichen Gespräch informiert. Otti & Partner insbesondere Herr Roland Otti und Herr Erich Krammer freuen sich auf einen Anruf oder Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten in Klagenfurt in der Bahnhofstraße 22. Telefonisch erreichen Sie Herrn Roland Otti oder Herrn Erich Krammer unter 0463/318522.

 
Otti & Partner Klagenfurt Kärnten