| Neue Förderung seit 1.9.2009 für den ersten Mitarbeiter |
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| Dienstag, den 16. März 2010 um 14:59 Uhr | |||
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Ein-Personen-Unternehmen (EPUs) haben die Möglichkeit seit 1.9.2009 die neue Lohnnebenkostenförderung für den ersten Mitarbeiter für Ihren Betrieb zu beantragen. Personen bis zu ihrem 30. Lebensjahr, die bereits vergeblich über das AMS einen Job gesucht haben, sind förderwürdig. Gefördert werden Arbeitgeber, sofern sie oder ihre Geschäftsführer GSVG versichert sind.
Nicht förderwürdig sind:
Es ist nebensächlich, („erste“ Beschäftigte) wenn der Ein-Personen-Unternehmer (EPU) zuvor geringfügig beschäftigte Dienstnehmer hatte, bzw. die früheren Dienstverhältnisse jeweils nicht länger als ein Monat gedauert haben. Förderhöhe: 25% des Bruttolohns, 12x/Jahr. Dauer der Förderung: für die Dauer des Dienstverhältnisses, höchstens ein Jahr. Die Arbeitszeit muss mindestens 50% der Normalarbeitszeit betragen und das geförderte Dienstverhältnis muss länger als einen Monat dauern. Beispiel: Bruttogehalt für den ersten Angestellten 2.000 Euro/Monat AMS-Förderung 500 Euro/Monat. Bei maximaler Ausschöpfung erhält das EPU für seinen ersten Angestellten 6.000 Euro Förderung. Weitere Details erhalten Sie von Otti & Partner aus Klagenfurt Unternehmensberatungs- und Bilanzbuchhaltungsgesellschaft oder Ihrem Steuerberater der Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informiert. Otti & Partner insbesondere Herr Roland Otti und Herr Erich Krammer freuen sich auf einen Anruf oder Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten in Klagenfurt in der Bahnhofstraße 22. Telefonisch erreichen Sie Herrn Roland Otti oder Herrn Erich Krammer unter 0463/318522.
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