Kündigung im Krankenstand !? PDF Drucken
Montag, den 15. März 2010 um 19:35 Uhr

Mein(e) Mitarbeiter(in) (Dienstnehmer befindet sich im Krankenstand. Kann ich als Arbeitgeber das Dienstverhältnis trotz Krankenstand kündigen?


Ja, Sie können! Es gibt im Krankenstand kein Kündigungsverbot. Der Arbeitgeber kann auch während eines Krankenstandes die Kündigung aussprechen. Die Kündigungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn dem Mitarbeiter die Kündigung zugegangen ist. Empfehlenswert ist es, dies in eingeschriebener Form vorzunehmen.

Das Dienstverhältnis endet somit mit dem Ende der Kündigungsfrist. Das Krankengeld ist jedoch für die Zeit des gesamten Krankenstandes weiter zu bezahlen. Die Entgeltfortzahlung bleibt aufrecht und zwar über das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis hinaus bis der Mitarbeiter wieder gesund ist. Bei längeren Krankenständen endet die Entgeltfortzahlung wenn die Entgeltfortzahlungspflicht erschöpft ist. Weitere Details erhalten Sie von Otti & Partner aus Klagenfurt Unternehmensberatungs- und Bilanzbuchhaltungsgesellschaft oder Ihrem Steuerberater der Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informiert. Otti & Partner insbesondere Herr Roland Otti und Herr Erich Krammer freuen sich auf einen Anruf oder Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten in Klagenfurt in der Bahnhofstraße 22. Telefonisch erreichen Sie Herrn Roland Otti oder Herrn Erich Krammer unter 0463/318522.

 
Otti & Partner Klagenfurt Kärnten