| Was habe ich bei einer Betriebseröffnung alles zu beachten |
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| Montag, den 15. Februar 2010 um 15:51 Uhr | |||
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Jeder Unternehmer hat seine Betriebseröffnung innerhalb eines Monats seinem zuständigen Finanzamt formlos zu melden. Der vom Finanzamt übermittelte Fragebogen ist auszufüllen. Bereits hier empfiehlt es sich den Steuerberater seines Vertrauens oder Otti & Partner mit der Erledigung zu beauftragen. Nachdem Sie beim Finanzamt registriert wurden, erhalten Sie eine Steuernummer. Sofern umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden, benötigt man eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Hier gibt es Ausnahmen: Der Nettoumsatz übersteigt nicht den Betrag von € 30.000. In diesem Falle sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Sie stellen somit Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus. Um einen Verzicht auf die Steuerbefreiung kann jedoch angesucht werden. Sofern Mitarbeiter beschäftigt werden, haben Sie unverzüglich, also vor Arbeitsantritt ihres Mitarbeiters eine Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse vorzunehmen. Otti & Partner aus Klagenfurt Unternehmensberatungs- und Bilanzbuchhaltungsgesellschaft oder Ihr Steuerberater informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Otti & Partner insbesondere Herr Roland Otti und Herr Erich Krammer freuen sich auf einen Anruf oder Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten in Klagenfurt in der Bahnhofstraße 22. Telefonisch erreichen Sie Herrn Roland Otti oder Herrn Erich Krammer unter 0463/318522.
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