| Das Finanzministerium (Finanzamt) anerkennt lohn- und einkommenssteuerrechtlich die gleichgeschlechtliche Partnerschaft für Lesben und Schwule |
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| Dienstag, den 03. März 2009 um 13:50 Uhr | |||
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Es kommt zur Anerkennung homosexueller Paare in Österreich! Geregelt wird das in einem Erlass des Finanzministeriums vom 10. Dezember 2008: Lohn- und einkommenssteuerrechtlich wird nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren also Lesben und Schwule mit zumindest einem Kind der Alleinverdiener-Absetzbetrag zuerkannt. Genau wie heterosexuelle Paare können auch Schwule Paare, die mindestens 6 Monate im gemeinsamen Haushalt leben, diese steuerliche Erleichterung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist, dass einer der Partner nicht mehr als 6.000 Euro pro Jahr verdient und zumindest ein Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Die Höhe dieses Absetzbetrages ist nach Anzahl der Kinder gestaffelt. Der Absetzbetrag verringert direkt die Steuerlast bzw. wird, wenn keine Steuerlast anfällt, als Negativsteuer ausbezahlt.
Damit sind schwule und lesbische Paare für das Finanzministerium bezüglich Alleinverdiener-Absetzbetrag den heterosexuellen Paaren vollkommen gleichgestellt. Zwar steht verheirateten Paaren ein etwas verringerter Absetzbetrag auch dann zu, wenn kein Kind im Haushalt lebt, diese Gleichstellung ist jedoch in Ermangelung einer gesetzlichen Basis für eine Homo-Ehe selbst dem Finanzministerium (noch) nicht möglich. Das Ministerium begründet diese Gleichstellung mit Urteilen des Unabhängigen Finanzsenates und des Obersten Gerichtshofes, die zwar nicht im direkten Zusammenhang mit dem Alleinverdiener-Absetzbetrag stehen, jedoch in gewissen Causen (Werbungskosten, Eintrittsrecht im Mietrecht) gleichgeschlechtliche Partnerschaften bereits anerkennen. Sie haben noch weitere Fragen, dann wenden Sie sich an Ihren
Steuerberater, denn Steuerberater, Buchhalter oder Otti & Partner
aus Klagenfurt insbesondere Herr Erich Krammer können Ihnen gerne
weitere Informationen zukommen lassen. Otti & Partner ist ein
regional ansässiges Unternehmen aus dem Raum Kärnten, Klagenfurt mit
dem Firmensitz in der Bahnhofstraße 22, Ecke Lidmanskygasse. Uns sind
keine Fragen von Lesben und Schwulen in Steuerangelegenheiten
unangenehm. Otti & Partner bezeichnet sich als gayfriendly.
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