Ist ein Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bei einer Prüfung notwendig? PDF Drucken
Sonntag, den 21. Dezember 2008 um 14:01 Uhr

Das muss ein jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden. Bedenken Sie, dass ein Steuerberater oder Bilanzbuchhalter Ihr einseitiger Parteienvertreter ist. Er nimmt daher nur die Interessen des Unternehmers wahr. Die berufliche Schweigepflicht gilt daher auch gegenüber Behörden. Von der Verschwiegenheitspflicht kann ihn der Unternehmer jedoch entbinden. Zusätzlich steht dem Steuerberater oder Bilanzbuchhalter und allen für diese tätige Berufsgruppe tätigen Personen das Recht zu, sich einer Aussage als Zeuge zu entschlagen. (§171 Abs 2 BAO)

Die Kosten des Steuerberaters oder Bilanzbuchhalters muss der Unternehmer selbst tragen. Otti & Partner aus Klagenfurt Unternehmensberatungs- und Bilanzbuchhaltungsgesellschaft oder Ihr Steuerberater informieren Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Otti & Partner insbesondere Herr Roland Otti und Herr Erich Krammer freuen sich auf einen Anruf oder Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten in Klagenfurt in der Bahnhofstraße 22. Telefonisch erreichen Sie Herrn Roland Otti oder Herrn Erich Krammer unter 0463/318522.

 
Otti & Partner Klagenfurt Kärnten