Das Finanzamt will eine Betriebsbesichtigung in meinem Unternehmen vornehmen PDF Drucken
Sonntag, den 21. Dezember 2008 um 13:58 Uhr

Betriebsbesichtigungen seitens der Finanzbehörden sind üblich und sinnvoll. Sie erleichtern dem Prüfer die Arbeit. Eine rasch abgeschlossene Betriebsprüfung ist im Regelfall auch für den Unternehmer sinnvoll. Bei der Betriebsbesichtigung werden dem Unternehmer im Vorfeld bereits viele Fragen vom Prüfer gestellt. Dabei kann die Teilnahme des Steuerberater, Buchhalter, Bilanzbuchhalter, Unternehmensberater für den Unternehmer durchaus vorteilhaft sein, denn nicht selten werden direkt Themen angesprochen die der Unternehmer nicht immer beantworten kann oder möchte. Hinzuweisen ist, dass der Prüfer ein gesetzlichen Anspruch hat (§ 141 Abs 1 BAO) und (§141 BAO) eine Besichtigung vorzunehmen. Für Privaträume des Unternehmers besteht dieser Anspruch jedoch nicht. Treten jedoch Fragen im Zusammenhang mit der Abgrenzung der betrieblichen von der privaten Sphäre auf, so könnte eine Besichtigung der Wohnung dieses Problem ausräumen. Sollten Geschäftsräumlichkeiten zum Teil auch privat genutzt werden (der Prüfer kann dies oft schon aus den Rechnungen erste Schlüsse ziehen) so wird der Prüfer darauf bestehen die Räumlichkeiten zu besichtigen und kann gegebenenfalls unter Strafandrohung und Strafe eine Besichtigung erzwingen (§111 BAO).

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