Den Prüfer (Betriebsprüfer) von Finanzamt zum Essen einladen – darf ich das? PDF Drucken
Sonntag, den 21. Dezember 2008 um 13:49 Uhr

Der Unternehmer ist nicht verpflichtet den Betriebsprüfer vom Finanzamt auf ein Essen einzuladen. Besteht jedoch auf Seiten des Unternehmers das Interesse, über den Fortgang und die Ereignisse der Prüfung in entspannter Atmosphäre informiert zu werden, wäre so eine Einladung grundsätzlich zulässig. Es obliegt dem Prüfer, ob er eine fallweise Einladung zum Mittagessen annimmt. Der Prüfer muss dabei einschätzen, ob er eine derartige Einladung anzunehmen oder abzulehnen hat. In jedem Falle hat der Prüfer die Einladung auszuschlagen, wenn die Umstände eine unangemessene Vorteilsgewährung nicht ausschließen. Das Angebot einer regelmäßigen Gratisverpflegung kann keinesfalls als Geste der Hospitalität interpretiert werden. Der tägliche Kaffee wird in der Regel nicht mehr als besondere Vorteilsgewährung angesehen und gilt im Allgemeinen als unverfänglich.

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