Auflösungsabgabe

Auflösungsabgabe

Unternehmer werden mit einer neuen Belastung zur Kasse gebeten!

Kennen Sie den Begriff Auflösungsabgabe…? …nein?

Das sollten Sie aber! Sie als Dienstgeber müssen ab dem 31.12.2012 eine Auflösungsabgabe an die Gebietskrankenkasse in der derzeitigen Höhe von Euro 110,- entrichten.

Sie kündigen Ihren Mitarbeiter oder vereinbaren eine einvernehmliche Auflösung. Für alle Dienstnehmer die ein echtes oder freies Dienstverhältnis haben oder hatten und der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen sind die sogenannten Auflösungsabgaben an die Gebietskrankenkasse zu entrichten.

Ausnahmen gibt es zwar auch hier, diese halten sich aber sehr in Grenzen. Weitere Details wie zum Beispiel die Aufzählung der Ausnahmen usw. erhalten Sie von OTTI Steuerberatung & Unternehmensberatung e.U. aus Klagenfurt oder Ihrem Steuerberater Ihres Vertrauens der Sie sicherlich gerne in einem persönlichen Gespräch informiert. Herr Otti und Team freuen sich auf einen Anruf oder Besuch in den Kanzleiräumlichkeiten, in Klagenfurt, in der Bahnhofstraße 22. Telefonisch erreichen Sie uns unter 0463/318522.