Mitarbeiter An- und Abmeldung in dringenden fällen

Sofern Sie Dienstnehmer außerhalb unserer Bürozeiten anmelden müssen, ist es erforderlich, dass Sie eine Mindestangabenmeldung bei der Gebietskrankenkasse (GKK) vornehmen.

 

Rufen Sie die Telefonnummer 05 / 780760 an.


Geben Sie Ihre Dienstgeberkontonummer bekannt.


Übermittel Sie:

  • Name des Mitarbeiters
  • Sozialversicherungsnummer oder das Geburtsdatum
  • Ort der Beschäftigung
  • Tag der Beschäftigungsaufnahme (Achtung: Dienstnehmer müssen vor Arbeitsantritt bereits angemeldet sein!)

Sie erhalten dann eine Übertragungsnummer. Nun haben Sie sieben Tage Zeit, eine Vollmeldung zu erstatten. Wir empfehlen Ihnen uns prompt, über die erfolgte Mindestmeldung zu informieren. Bitte beachten Sie, dass bei Unterlassung von Meldungen, Mindestmeldungen oder Vollmeldungen mit Strafen der Behörden zu rechnen ist.

Otti & Partner wird nach Erhalt aller relevanten Daten bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (GKK) eine Vollmeldung vornehmen. 

 

 
Otti & Partner Klagenfurt Kärnten